Universität Passau
Marokko unter Mohammed VI.
- Kontinuität oder Wandel? -
Hausarbeit von Ellinor
Zeino-Mahmalat
GK: Einführung in das Studium
der politischen Systeme
Holger Schrader
WS 2001/2002
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S.
3
2. Das Macht-und
Entscheidungszentrum in Marokko S.
5
2.1 Volkssouveränität S.
5
2.1.1 Die Baya`
als Form der Unterwerfung und Untertanentreue S.
6
2.1.2 Das Makhzen-System:
Akkumulation der Macht S.
6
2.1.3 Religiöse, traditionelle und charismatische
Legitimität des S. 7
Königs
2.2 Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte S. 8
2.3 Verantwortlichkeit der Regierung S. 8
2.4
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung S.
9
3. Die Parteienlandschaft in Marokko S.
10
3.1 Das
Mehrparteiensystem S.
10
3.2
Opposition in Marokko und die Grenzen ihrer Ausübung S. 10
4. Die Menschenrechtslage in Marokko S.
11
4.1 Die
Menschenrechtslage bis 1990: der „ jardin
secret “ von Hassan II. S.
11
4.2 Die
Menschenrechtslage ab 1990: Öffnung und Versuch der S. 12
nationalen Versöhnung
4.3
Mohammed VI: Verteidiger der Menschenrechte? S. 12
5. Fazit S.
13
6. Quellen- und Literaturverzeichnis S.
15
Marokko unter Mohammed VI.
- Kontinuität oder Wandel? -
1. Einleitung
„ Wir sind mit der konstitutionellen Monarchie, dem
Parteienpluralismus, dem Aufbau eines Rechtsstaats, dem Schutz der
Menschenrechte und der individuellen Freiheiten sehr verbunden.. “ [1] Mit diesen Worten wendete sich
König Mohammed VI. an das marokkanische Volk, als er am 23. Juli 1999 den Platz
seines verstorbenen Vaters, König Hassan II., einnahm.
Der Herrschaftsstil des im
Ausland recht beliebten Hassan reichte von einem mittelalterlichen Absolutismus[2] in den 70er Jahren, bis zum
„ aufgeklärten Despotismus “[3] ab den 90er Jahren. Eine
Liberalisierung auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftliche Seite
blieb weitgehend aus.
Das marokkanische Volk legte
folglich große Erwartungen in den neuen König, der Reformwillen und Sympathie
für die Armen und sozial Benachteiligten zeigte.
Reformbedürftig war das Land an
allen Ecken, sei es die aufgeblähte und von Klientelismus und
Vetternwirtschaft durchdrungene Bürokratie, das veraltete Bildungssystem (noch
immer sind über die Hälfte der Bevölkerung Analphabeten[4]), oder die mangelnde Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit.
Es gab Gerüchte, dass das große
Vorbild von Mohammed VI. der spanische König Juán Carlos sei.[5] Mohammed VI. könnte demnach, ganz im Sinne der
spanischen Transición, der Übergang
von der Franco-Diktatur in Spanien zur freiheitlichen Demokratie, Marokko in
eine wahre demokratische und konstitutionelle Monarchie überführen.
Zweieinhalb Jahre nach der
Thronbesteigung Mohammed VI., ist weitgehend Ernüchterung eingetreten. Trotz
einiger Entspannungen, vor allem im Bereich der Menschenrechte, gab es bisher
keine grundlegende Reformen. Die in den Medien verbreitete Euphorie wurde
längst aufgegeben.
Jedoch sollte man genauer schauen, was sich bisher verändert hat. Zu
fragen ist, in wieweit sich heute die marokkanische Monarchie von einer
demokratischen, liberalen und konstitutionellen Monarchie unterscheidet.
Die Literatur sieht heute
ausnahmslos die angekündigten Reformen für gescheitert. Leichte Unterschiede
gibt es nur beim Erforschen der Ursachen.
Maghraoui[6] macht die Gesamtheit der
politischen Kräfte (König, Parteien, Islamisten und die alte Garde aus
Beratern, hohen Funktionären und Unternehmern) für die Misslage und
Reformunfähigkeit verantwortlich.
Dalle[7] hingegen sieht vor allem die
alte Garde von Hassan II. als Reformverhinderer. Mohammed VI. würde gerne
reformieren, ist aber machtlos.
Ghiles[8] erklärt zum einen die
derzeitige Mitte-Links-Regierung unter Ministerpräsident Youssoufi für korrupt
und inkompetent und sieht andererseits den höfischen Machtapparat als Modernisierungshemmnis.
Auch Buchta[9] hält den Königspalast mit
seiner alten Machtelite für ein Haupthindernis der Demokratisierung. Der
Regierung würden reale Machtkompetenzen für Reformvorhaben vorenthalten werden
Interessant ist auch Charillons[10] Ansatz von der Zeit vor
Mohammed VI. Seine Analyse der arabischen Monarchien stützt sich auf die These
des „ Dilemmas der Monarchie “ von Samuel Huntington. Diese besagt,
dass allein der traditionelle arabische Monarch die Macht und
Durchsetzungskraft für Reformen innehat. Da er sich aber als Hüter eines
rigiden, traditionellen Systems versteht, führt dies zu einer Blockade von
Reformen und letztendlich zu einer Gefährdung des Regimes.
Für die Untersuchung inwieweit
die marokkanische Monarchie nach dem Thronwechsel von einer konstitutionellen
Monarchie nach westlichem Muster entfernt ist, wird im folgenden die vom
Bundesverfassungsgericht definierte freiheitliche demokratische Grundordnung
(FdGO) als Vergleich herangezogen. Zwar ist die FdGO nicht der einzige Maßstab,
sie eignet sich aber als Richtschnur für ein demokratisches, liberales und
rechtstaatliches System.
Die FdGO besteht aus acht
Punkten: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte,
Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
Mehrparteiensystem, Chancengleichheit der Parteien sowie Möglichkeit zur
Oppositionsausübung.
2. Das Macht-und
Entscheidungszentrum in Marokko
2.1 Volkssouveränität
In der Demokratie geht die
Staatsgewalt vom Volke aus.[11] Das Volk ist Ursprung aller
staatlichen Macht. Die Volkssouveränität wird somit durch das Demokratieprinzip
gewährleistet. Denn nur wenn das Volk als „ Verfassungs- und
Kreationsorgan “ durch Wahlen die Staatsgewalt selbst ausübt, fällt die
Äußerung des Volkswillens mit der Bildung des Staatswillens zusammen.[12]
Die marokkanische Verfassung
scheint nach diesen Prinzipien aufgebaut zu sein. Artikel 1 der marokkanischen
Verfassung von 1972 (mit Änderungen 1992 und 1996) erklärt das Land zu einer
konstitutionellen, demokratischen und sozialen Monarchie. Nach Artikel 2 wird
die Souveränität von der Nation direkt per Referendum und indirekt durch die
Verfassungsorgane ausgeübt.
Die marokkanischen Abgeordneten
des Zweikammerparlaments werden durch allgemeine Wahlen gewählt. Das Parlament
verabschiedet Gesetze und kontrolliert die Regierung. Durch Parteienpluralismus
ist ein Regierungswechsel möglich.
Alles weist auf eine
konstitutionelle Monarchie hin. Und doch handelt es sich bei Marokko, wenn
überhaupt, um eine „ atypische “[13] konstitutionelle Monarchie.
Was aus der Verfassung nicht
klar hervor geht ist, dass der König, als höchster Repräsentant des Staates,
über der Verfassung steht. Er ist der wahre Souverän und die verfassungsgebende
Gewalt. Das Volk hat nur soviel Entscheidungsspielraum wie ihm vom König
zugestanden wird.
Die Kompetenzen des Königs
reichen über notarielle und repräsentative Funktionen hinaus. Er regiert mit,
indem er per Dahir (königlicher
Erlass)[14] die Richtlinien der Politik
festlegt und mit der Regierung in enger Verbindung steht. So hat er zum
Beispiel den Vorsitz im Ministerrat (Art. 25 der Verfassung). Außerdem ernennt
er nach seinem Belieben die wichtigsten Minister (les ministres de souvéraineté) wie Innen-, Außen-, Verteidigungs-,
Justizminister, sowie der Minister für islamische Angelegenheiten, obwohl dieses Vorrecht in der Verfassung
nicht vorgesehen ist.[15]
Fraglich ist woher der König, da
nicht demokratisch legitimiert, seine Legitimation und Machtstellung bezieht. Nach
Cubertafond stützt sich das politische
System von Marokko auf drei Säulen: die Baya`,
das Makhzen-System und einer
religiösen, traditionellen und charismatischen Legitimität.[16]
2.1.1 Die Baya` als Form der Unterwerfung und Untertanentreue
Die Baya`, zu deutsch „ Huldigung “, ist ein Ritual der
Unterwerfung und der Untertanentreue
in Form eines Treueeids der Würdenträger.
Cubertafond sieht hierbei auch Züge eines Vertrages nach Hobbes: Das Volk bietet
absolute Autorität gegen Sicherheitsgarantien des Monarchen.[17]
Die Zeremonie der Baya` wird jährlich zum Thronfest
begangen. Mohammed VI. soll angeblich bei seiner Inthronisierung auf den
obligatorischen Handkuss der staatlichen Würdenträger verzichtet haben.[18] Das könnte auf eine modernere
Auffassung seiner Autorität hinweisen.
2.1.2 Das Makhzen-System: Akkumulation der Macht
Unter dem Wort Makhzen[19] versteht man den königlichen
Machtapparat und die politische Elite des Landes, die Politik und Verwaltung
bestimmen.
Der König als Oberhaupt des Makhzen-Systems nutzt dieses zur
Stärkung seiner Autorität.[20]
Die Idee des Makhzen äußert sich zum einen in Form
der Kontrolle. Hier spielen Polizei
und Sicherheitsdienste und ein übermächtiges Innenministerium eine bedeutende
Rolle. Dem Innenminister als Vertrauensmann des Königs unterliegt die innere Sicherheit
und politische Kontrolle.[21] Zur Regierungszeit Hassan II. (1961
- 1999) war der seit 1979 amtierende Innenminister Driss Basri die zentrale
Figur. Als „ heimlicher Regierungschef “ und „ erster
Polizist “[22] stand der Name Basri vor allem
für „ Repression durch den Staatsapparat “[23]. Ihm unterstanden sämtliche
Geheim-und Sicherheitsdienste, die Verwaltung auf allen Ebenen sowie die
staatlichen Medien.[24]
Mohammed VI., der zu Basri nie
gute Beziehungen hatte, entließ Basri nach seiner Thronbesteigung und ernannte
einen seiner engsten Vertrauten, Ahmed Midaoui, zum neuen Innenminister. Mit
diesem Akt verdeutlichte Mohammed VI., dass er eine neue Ära einleiten würde,
die vom autoritären System der alten Garde Abstand nimmt. Allerdings zeigte er
auch, dass er auf die Privilegien seines Vaters nicht verzichten möchte und
sich in Regierungsangelegenheiten und Personalentscheidungen einmischen würde.
Weiter äußert sich das Prinzip
des Makhzen auch in der aktiven,
politischen Mitgestaltung durch den königlichen Machtapparat. Der König ist,
vergleichbar mit dem Gedanken des mittelalterlichen Lehenswesen, Verteiler der
materiellen Güter und Ressourcen.[25] Er entwirft politische Lösungen
und stellt Beamten ein, die nach seinen
Richtlinien arbeiten.[26]
2.1.3 Religiöse, traditionelle
und charismatische Legitimität des Königs
Nach Art. 19 der Verfassung ist
der König Führer der Gläubigen (amir
al-mu`minin). Er ist unverletzlich und heilig (Art. 23). Durch diesen
sakralen Umhang ergibt sich die religiöse Legitimität. Dem König zu gehorchen
bedeutet gleichzeitig Gott zu gehorchen.[27] Der König, und nicht das Volk,
ist Ursprung der Macht. An das Volk können Machtkompetenzen nur mit dem Willen des Königs delegiert werden.[28]
Durch die Bewahrung
traditioneller Rituale und Zeremonien wird eine traditionelle Legitimität
geschaffen.[29] Auch Mohammed VI. fährt mit
dieser Tradition, wie zum Beispiel dem Treueeid, fort.[30]
Seine charismatische Legitimität
erfährt Mohammed VI. durch seine Abstammung vom Propheten Mohammed über dessen
Tochter Fatima und seinem Schwiegersohn Ali. Mohammed VI. gehört somit zur
Familie der Scherifen (Familie des
Propheten).
Durch das Aufrechterhalten des
autoritären Makhzen-Systems, dem
Prinzip der Baya` und der religiösen,
traditionellen und charismatischen Legitimität des Königs ist auch unter
Mohammed VI. Marokko keine wahre konstitutionelle Monarchie. Der König steht
über der Verfassung. Die Staatsmacht geht allein vom König aus, nicht vom Volk.
Eine echte Volkssouveränität ist nicht gegeben.
2.2 Gewaltenteilung und
Unabhängigkeit der Gerichte
Fraglich ist, ob bei dem oben
geschilderten königlichen Machtapparat eine Gewaltenteilung zwischen
Exekutive, Legislative und Judikative überhaupt möglich ist.
Auch hier gilt das Prinzip der
Unantastbarkeit des Königs: Eine Gewaltenteilung ist nur
„ außerhalb “ oder „ unter “ der Machtsphäre des Königs
denkbar.[31]
Durch Verflechtung und Bündelung
der Macht durch das Makhzen-Systems
verschwimmen darüber hinaus die von der Verfassung vorgesehenen Grenzen
zwischen den Gewalten. Die Exekutive greift in die Justiz ein[32], Richter sind teils käuflich[33] und das Parlament wird zum
„ chambre d`enregistrement “[34], zum Spielball und Anhängsel
der Exekutive degradiert.
Haridi[35] hat das Dilemma auf den Punkt
gebracht:
Dem traditionellen System des Makhzen [..] sind nominell eine Verfassung,
ein Parlament, eine unabhängige Justiz etc. überlagert. Diese Institutionen
haben als einzigen Makel, dass sie als solche nicht funktionieren.
2.3 Verantwortlichkeit der
Regierung
In der parlamentarischen
Monarchie Marokko ist die Regierung offiziell dem Parlament sowie dem König
verantwortlich (Art. 60 der Verfassung). Das Repräsentantenhaus kann die
Regierung mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen (Art. 76 der
Verfassung). Der Premierminister
hingegen kann die Vertrauensfrage stellen (Art. 75).
Doch auch hier liegt die
politische Realität außerhalb der Verfassung. Der Palast regiert mit. Das
traditionelle Makhzen-System wird
auch unter Mohammed VI. fortgesetzt. Die königlichen Berater versuchen auf die
Regierung Einfluss zu nehmen und hindern sie somit ihre Reformen durchzusetzen.[36] Vor allem in
Personalentscheidungen nimmt der König Einfluss. Er bestimmt die Organisation
des Kabinetts und ernennt die wichtigsten Minister und Verwaltungsbeamten nach
seinem Belieben.[37]
Die Regierung muss demnach ihre
Machtkompetenzen mit dem König als wahrem Herrscher teilen. Die politische
Mitgestaltung durch den König und die Untertanentreue, die ihm
entgegengebracht wird, impliziert, dass der König selbst politisch
verantwortlich ist.[38] Dass dies für den König zunächst
keine Konsequenzen hat versteht sich von selbst, steht er doch über der
Verfassung. Hier kann jedoch für den König ein Dilemma entstehen: Zum einen ist
er mit realen Machtkompetenzen ausgestattet, die ihm die Möglichkeit zu
Reformen bietet. Andererseits versteht er sich als Hüter der Traditionen. Dieser
Gegensatz kann in Reformstau und schließlich in der Destabilisierung der
Monarchie enden.[39]
Hassan II. hatte selbst einmal
festgestellt: „ Wenn eine Monarchie
fällt, heißt das, dass ihre Zeit gekommen ist, und dass sie es so verdient
hat. “[40]
2.4 Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung
Die Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung beruht auf zwei Grundsätzen[41]: zum einen auf dem Grundsatz
des Vorranges des Gesetzes, was Bindung der Verwaltung an das geltende Recht
bedeutet. Außerdem gilt der Vorbehalt des Gesetzes. Das heißt die Verwaltung
darf nur mit einer gesetzlichen Grundlage handeln.
Mohammed VI. hatte sich bei
seinem Amtsantritt viel vorgenommen: Er wollte das Land modernisieren,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken und ein neues Verwaltungs-und
Regierungskonzept („ Verwalten im Dienste des Bürgers “) einführen.[42]
Dass die marokkanische
Verwaltung nicht im Dienste des Bürgers agiert, sondern ein aufgeblähter,
korrupter und von der politischen Elite kontrollierter Machtapparat ist, ist
kein Geheimnis. Nach der herrschenden Meinung in Literatur und Presse ist
dieser Missstand auch unter Mohammed VI. nicht beseitigt worden. Nach Maghraoui[43] findet eine Kontinuität des Makhzen-Systems statt, weil auch der
neue König nicht auf die „ konstitutionellen Vorrechte “ seines
Vaters verzichten will.
Dalle[44] hingegen sieht die
„ erheblichen Altlasten “ mit denen der neue König konfrontiert
wird, wobei der aufgeblähte Verwaltungsapparat und die Mafia der Drogenhändler
nur „ die Spitze des Eisberges “ sind.
3. Die Parteienlandschaft in
Marokko
3.1 Das Mehrparteiensystem
In Artikel 3 der Verfassung wird
das Mehrparteiensystem festgeschrieben, indem eine Einheitspartei ausgeschlossen wird. Der Grund für eine so
eindeutige Verankerung des Mehrparteiensystems liegt darin, dass eine
marxistisch-leninistische, aber auch eine islamistische Einheitspartei,
ausgeschlossen werden soll.[45] Während die kommunistische Linke
in den Jahren nach der Unabhängigkeit von 1956 die Opposition zur Monarchie
war, so stellen heute die Islamisten die Fundamentalopposition dar.
Die Parteienlandschaft in
Marokko ist weit gestreut. Im Parlament sind heute 15 Parteien vertreten, die
sich in drei lose Bündnisse des rechten Lagers (Wifaq)[46], des Zentrums und der Linken (Kutla[47]) gliedern.[48]
3.2 Opposition in Marokko und
die Grenzen ihrer Ausübung
Im März 1998, nach Jahrzehnten
der „ ewigen Opposition “, kam mit Abderrahmane Youssoufi erstmals
ein Oppositionspolitiker an die Spitze der Regierung. Der Regierungsantritt
Youssoufis, ein ehemaliger Exilant und Parteiführer der sozialistischen USFP,
bedeutete einen wichtigen politischen Einschnitt in der jüngsten marokkanischen
Geschichte.[49]
Diese Alternance politique kam nach Ansicht von Maghraoui[50] jedoch nicht durch freie,
transparente Wahlen zustande, sondern war eine Personalentscheidung[51] von König Hassan II.. Dieser
Machtwechsel fand im Sinne von Hassans limitierter politischen Öffnung statt,
die Anfang der 90er Jahre begann, und auf eine nationale Versöhnung abzielte. Auch
hoffte Hassan, dass die neue Mitte-Links-Regierung den Reformstau abbauen
würde, um seinem Sohn „ das Erbe zu erleichtern “.[52]
Heute sind zumindest alle
politischen Strömungen in das politische Spiel miteingebunden.[53] Nur die radikalen Islamisten und
die Parteien, die sich gegen die Grundwerte der Monarchie und der territorialen
Integrität (Westsahara-Frage) stellen, werden weiterhin an ihrer
Oppositionsausübung gehindert.
Mohammed VI. setzte den Prozess
der nationalen Versöhnung fort. So genehmigte er die Rückkehr von Ibrahim
Serfati, Führer der marxistisch-leninistischen Oppositionsgruppe, aus dem
französischen Exil.[54]
Die Rolle der Opposition ist
insgesamt jedoch noch immer begrenzt. Zwar ist heute eine Anrufung des
marokkanischen Verfassungsgerichts in Fragen der Verfassungsmäßigkeit durch
ein Viertel der Mitglieder einer der beiden Kammern (und damit durch die
parlamentarische Opposition) möglich (Art. 81 der Verfassung), aber im
täglichen Kräfteringen bleibt die Opposition geschwächt[55].
4. Die Menschenrechtslage in
Marokko
4.1 Die Menschenrechtslage bis
1990: der „ jardin secret “
von Hassan II.
Die 60er und 70er Jahre waren
dunkle Zeiten für die Menschenrechtsbewegung in Marokko. Während dieser
„ bleiernen Jahre “ Hassans II. standen Folter, Verschleppung und
Ermordung politischer Gegner, vor allem der extremen Linken, an der
Tagesordung.[56]
Die größten Wellen in der
internationalen Presse schlugen die Affairen Mehdi Ben Barka und Omar
Benjelloun.
Nach Angaben eines
marokkanischen Geheimdienstagenten wurde der Sozialistenführer Ben Barka 1965
auf Anordnung Hassan II. in Paris entführt und ermordet.[57] Der Oppositionelle Benjelloun
wurde 1975 liquidiert.
Auch nach den Jahren der
schärfsten Konfrontation mit der Opposition, die die Monarchie und den König
als sakrale und unantastbare Person in Frage stellten, war Hassan II. zu
Zugeständnissen beim Thema Menschenrechte nicht bereit. Als er 1989 vom französischen Fernsehen zum
berüchtigten und gefürchteten Straflager Tazmamart befragt wurde, war seine
Bemerkung: „ tout homme a son jardin
secret “ („ jeder Mensch hat seinen geheimen Garten “).[58]
4.2 Die Menschenrechtslage ab
1990: Öffnung und Versuch der nationalen Versöhnung
1990 veröffentlichte der
französische Journalist Gilles Perrault das Buch Notre ami le roi[59]. Dieses Buch, ein Bestseller in
Frankreich und in Marokko verboten, stellte ein schweres Image-Problem für
Marokko dar.[60] Perrault schilderte das Foltern
und „ Verschwinden “ marokkanischer Oppositioneller.
Fortan schien Hassan bemüht,
sein Image zu verbessern. „ Grobe Menschenrechtsverletzungen “ wurden
eingestellt. Der Marxist Serfati wurde aus der Haft entlassen, ebenso die
Familie des Putschisten Oufkir. Überlebende des Straflagers Tazmamart wurden
freigelassen und 300 „ verschwundene “ Sahraouis tauchten wieder auf.[61] Konsequenzen für die damaligen
Folterer gab es jedoch nicht.
Seit 1992 sind die
Menschenrechte in der Präambel der Verfassung festgeschrieben.[62]
4.3 Mohammed VI: Verteidiger der
Menschenrechte?
Die Menschenrechtslage hat sich
unter Mohammed VI. weiter spürbar entspannt. Die Medien können sich seit dem
Thronwechsel offener äußern.[63]
Gleich nach der Thronbesteigung
richtete der neue König eine Schiedskommission zur Untersuchung der Fälle
willkürlicher Verhaftungen und Verschleppungen politischer Gegner seines
Vaters ein.[64] Es wurden bereits großzügige
Entschädigungen an Opfer und Angehörige gezahlt.
Der Marxistenführer Serfati
durfte aus dem französischen Exil zurückkehren, nachdem er zuvor 17 Jahre
inhaftiert war. Er hatte damals Marokkos territoriale Ansprüche auf die
Westsahara in Frage gestellt.[65]
Ebenso wurde der bereits zehn
Jahre andauernde und ohne Gerichtsbeschluss erteilte Hausarrest des Islamisten
Sheik Yassine aufgehoben.[66]
Das Memorandum von Yassine, in
dem er vorschlägt mit dem königlichen Vermögen die marokkanischen
Staatsschulden zu tilgen, wurde an seiner Verbreitung nicht gehindert.[67] Auch viele andere Autoren können
nun Bücher über ihre Erfahrungen als politisch Verfolgte veröffentlichen.[68]
Alles schien auf eine nationale
Versöhnung und eine politische Liberalisierung hinauszulaufen, gäbe es nicht
immer wieder derbe Rückschläge.
Die Zensur der Medien und das
Vertriebsverbot „ zu kritischer “ Zeitungen wird immer noch
praktiziert.[69]
Ebenso wird ein Zeuge des
früheren Mordes an Ben Barka mit Schikanen daran gehindert, vor einem Gericht
in Frankreich auszusagen.[70]
Mohammed VI. hat noch nicht den
Mut zu radikalen Reformen und zu einem Bruch mit dem alten autoritären System
gefunden. Es gibt noch eine Menge aufzuarbeiten.
5. Fazit
Marokko hat bezüglich
Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit schlecht abgeschnitten. Es hat sich
sehr bald gezeigt, dass Mohammed VI. auf die Privilegien seines Vaters nicht
verzichten würde. Der neue König wollte ebenso mitregieren, jedoch vielleicht
nicht über Untertanen, sondern über Bürger.[71]
Ein verändertes Bewusstsein
zeigt sich zumindest in der liberaleren Handhabung bei Presse-und
Meinungsfreiheit und in der generellen Entspannung der Menschenrechtslage. Auch
eine verbesserte Ausübung der politischen Opposition trägt dem
Mehrparteiensystem Rechnung.
Von einer wahren
konstitutionellen Monarchie auf der Grundlage von Volkssouveränität ist
Marokko jedoch noch entfernt. Der König steht als unantastbares und sakrales
Oberhaupt weiterhin über der Verfassung. Zudem hat er weitreichende, in der
Verfassung festgeschriebene Kompetenzen.
Die jetzige
Mitte-Links-Regierung hat den Platz der früheren konservativen Technokraten
eingenommen. Das Problem der Korruption in Politik und Verwaltung besteht auch
unter der neuen Regierung fort und verhindert eine effektive Gewaltenteilung
sowie eine „ Verwaltung im Dienste des Bürgers “ . Die politische
Realität wird somit nicht von den Institutionen und der Verfassung bestimmt.
Die alten Autokraten der
politischen Elite werden sich nicht die Macht aus den Händen nehmen lassen. Mohammed
VI. wird sich also mit ihnen arrangieren müssen und mitspielen, wenn er das
nicht sowieso vorgehabt hatte.
Die alte Garde aus Beratern,
hohen Funktionären, einflussreichen Familien und Unternehmern hat es ihm
jedenfalls nicht leicht gemacht sich zu beweisen. Um bestehen zu können musste
Mohammed VI. sich den Gepflogenheiten und Methoden des Palastes und des
Machtapparates des Makhzen anpassen.[72] Mittlerweile scheint es, dass
der neue König die alten, autoritären Methoden immer mehr verinnerlicht.[73] Er hat damit die Hoffnungen
zahlreicher Bürger enttäuscht, die anfangs große Hoffnungen in ihn gesetzt hatten.
Das kann sich in Zukunft als Konfliktpotential darstellen, auch wenn die
Stabilität der Monarchie momentan außer Frage steht.
Fest steht mittlerweile, dass
man eine weitere Demokratisierung von oben nicht erwarten kann, sondern
höchstens durch Druck von unten. Das Volk hat nun durch die freiere Presse die
Möglichkeit, mehr zu fordern. Bei der jetzigen desolaten Wirtschaftslage wird
es das wohl auch tun.
Die Frage „ Marokko unter
Mohammed VI. - Kontinuität oder Wandel? “ lässt sich noch nicht eindeutig
beantworten. Auch wenn die Kontinuität bisher überwiegt, steht ein Wandel
vielleicht kurz bevor.
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[1]Thronrede von Mohammed VI. (siehe Wippel in:
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[2]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und
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[3]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und
internationale Politik 2001, S. 1176
[4]Siehe Lamchichi (1998) S. 52: 1996 waren es noch 56,3%
[5]Hughes (2001) S. 359, Wippel in:
Orient 1999, S. 533 (537)
[6]Maghraoui in: Blätter für deutsche und
internationale Politik 2001 S. 1176 (1177)
[7]Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001
[8]Ghiles in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001
[9]Buchta in: KAS Okt. 1999
[10]Charillon in: Revue Internationale de Politique Comparée, 1996, S.337
[11]Model/Creifelds/Lichtenberger/Zierl (1997) 4 II 3.
[12]Schmidt-Bleibtreu/Klein (1990) Art. 20 Rn. 8
[13]Cubertafond (2001) S.1
[14]Nach Art. 29 der Verfassung bedürfen nicht alle
königlichen Erlasse einer Gegenzeichnung durch den Premierminister.
[15]Tuquoi in: Le Monde vom 13.2.2002
[16]Cubertafond (2001) S. 6
[17]Cubertafond (2001) S. 24
[18]Wippel in: Orient 1999 S.533 (538)
[19]Makhzen bedeutet wörtlich « Warenlager ». Damit
meinte man ursprünglich die Palastviertel, in denen Waren lagerten, die
Repräsentanten des Sultans als Geschenk oder durch Enteignung erhalten hatten. [Siehe
Maghraoui in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2001, S. 1176 (1179)]
[20]Tozy (1999) S.43
[21]Maghraoui in: Blätter für deutsche und
internationale Politik 2001, S. 1176 (1178)
[22]Siehe Nahost Jahrbuch 1999 S. 120 (121)
[23]Siehe Archiv der Gegenwart vom 23. Juli 1999 S.
43673
[24]Archiv der Gegenwart 9. November 1999 S. 43915
[25]Cubertafond (2001) S. 43
[26]Cubertafond (2001) S. 43
[27]Cubertafond (2001) S. 85
[28]Cubertafond (2001) S. 88
[29]Cubertafond (2001) S. 76
[30]Vergl. Dalle in: Le Monde
diplomatique vom 15.6.2001
[31]Cubertafond (2001) S. 117
[32]Siehe Haridi in: Orient 1998, S. 121
(124)
[33]Siehe Haridi in: Orient 1998, S. 121
(136)
[34]Dalle (2001) S. 216; Lamchichi
(1998) S. 45
[35]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (125)
[36]Buchta in: KAS Okt. 2000; Tuquoi in: Le Monde vom
13.2.2002
[37]Siehe Nahost Jahrbuch 2000 S. 121: Mohammed VI. reduzierte durch Zusammenlegung
von Ressorts die Zahl der Kabinettsmitglieder von 43 auf 33, behielt indes die
meisten Minister bei [...]; siehe auch Nahost Jahrbuch 1999 S. 121: Am 31.12.(1999) nahm der König weitere
personelle Änderungen im Innenministerium vor, fast die Hälfte der Walis und
Gouverneure wurde ausgewechselt.
[38]Siehe Cubertafond (2001) S. 27
[39]Charillon in: Revue Internationale de Politique
Comparée 1996, S.337 (344 ff.); vergl. auch Lamchichi (1998) S. 45: auch er
sieht einen unvereinbaren Gegensatz zwischen Makhzen und dem modernen Staat
[40]Siehe Cubertafond (2001) S. 27
[41]Vergl. Degenhart Staatsrecht (2000) I, Rn. 310 ff.
[42]Nahost Jahrbuch 2000, S. 121
[43]Maghraoui in: Blätter für deutsche und
internationale Politik 2001, S. 1176 (1178)
[44]Dalle in: Le Monde diplomatique vom 15.6.2001
[45]Cubertafond (2001) S. 133
[46]wifaq (zu deutsch: Übereinstimmung)
[47]Al-kutla
al-dimuqratiya (zu deutsch:
demokratischer Block)
[48]Siehe Länderinformationen des Auswärtigen Amtes
(März 2001): Marokko, Innenpolitik
[49]Archiv der Gegenwart vom 4.2.1998, S. 42614
[50]Siehe Maghraoui in: Blätter für deutsche und
internationale Politik 2001, S. 1176 (1179)
[51]Siehe Archiv der Gegenwart vom 4.2.1998, S. 42614;
Obwohl die Kutla-Parteien bei der Direktwahl zur Repräsentantenkammer nur 102
Sitze von 325 (die ehemaligen konservativen Regierungparteien 100 Sitze) errungen
hatten, ernannte Hassan II. Youssoufi zum neuen Premierminister. [siehe Nahost
Jahrbuch 1998, S. 120]
[52]Siehe Nahost Jahrbuch 1999, S. 120
[53]Wippel in: Orient 1999, S. 542
[54]Buchta in: KAS 10/99
[55]Vergl. Cubertafond (2001) S. 141; Dalle (2001) S.
215; Buchta in: KAS 10/99: [...] die
früheren konservativ-technokratisch
orientierten Regierungparteien [...] sind als parlamentarische Opposition in
die Bedeutungslosigkeit zurückgefallen.
[56]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (122)
[57]Wandler in: taz vom 25.7.2001; taz vom 14.12.2001
[58]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (126)
[59]In Deutschland erschienen unter dem Titel „ Unser Freund der König von Marokko “
[60]Siehe Hughes (2001) S. 324; Haridi in: Orient
1998, S. 121 (126)
[61]Haridi in: Orient 1998, S. 121 (127)
[62]Dalle (2001) S. 208
[63]Archiv der Gegenwart vom 9.11.1999, S. 43915
[64]Wippel in: Orient 1999, S. 533 (538)
[65]Nahost Jahrbuch 1999, S. 121
[66]Nahost Jahrbuch 2000, S. 122
[67]Nahost Jahrbuch 2000, S. 122; Hassan II. galt mit seinem Vermögen als einer der reichsten
Menschen der Welt (siehe Wippel in: Orient 1999, S. 533 (539))
[68]Wandler in: taz vom 25.7.2001; Dalle in: Le Monde
diplomatique vom 15.6.2001
[69]Vergl. Wandler in: taz vom 10.12.2001; Nahost
Jahrbuch 2000, S. 123
[70]Siehe Wandler in: taz vom 25.7.2001; taz vom
15.8.2001
[71]Siehe Nahost Jahrbuch 1999, S. 121
[72]Siehe auch Ghiles in: Le Monde diplomatique vom
15.6. 2001
[73]Vergl. Wandler in: taz vom 16.11.2001